Home
Unser Team
Leistungen
Öffnungszeiten
Datenschutz
Infos für Tierhalter
Hundeführerschein
Einreisebestimmungen
Entwurmung
Impfung Katze
Impfung Hund
Impfung Kaninchen
Vergiftungen
Zuhause gefunden
Kooikerhondje
Dülmener Wildpferde
So finden Sie uns
Kontakt
Links
Sitemap
Impressum

 

Einreisebestimmungen (ab 29.12.2014)

Photo: Kamtschatka Bär, ZOOM

weitere Informationen: www.petsontour.de

Reiseverkehr innerhalb der EU (Hunde, Katzen, Frettchen)

- Kennzeichnung mit einem Transponder/Microchip nach ISO-Norm 11784 oder 11785 für alle Tiere die nach dem 04.11.2011 geboren sind, Tätowierungen gelten nur wenn sie eindeutig lesbar sind, Ausnahme: Vereinigtes Königreich und Malta

- Mitführen des blauen EU-Heimtierausweises, der neue EU-Pass wird ab dem 29.12.2014 ausgestellt, alte EU-Pässe bleiben gültig solange das Tier lebt

- gültige Tollwutimpfung nach Herstellerangabe (Dauer der Gültigkeit), Welpen werden ab er zwölften Lebenswoche geimpft, der Impfschutz wird nach 21 Tagen gültig, bei Wiederholungsimpfungen gilt der Impfschutz sofort, wenn das Impfdatum nicht überschritten wurde, ansonsten gilt wieder die 21 Tage Frist 

- bei Einreise in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland muss zusätzlich frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor der Einreise eine Behandlung  gegen Bandwürmer mit Praziquantel durchgeführt und im EU-Pass vermerkt werden, das gilt ebenfalls für das  Drittland Norwegen

 

Wiedereinreise aus Drittländern (Hunde, Katzen, Frettchen)

Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten auch für Nachbarländer, deren Tollwutstatus denen der EU entspricht (gelistete Drittländer Anhang II, Teil 1). Für die Wiedereinreise nach Deutschland genügt der Nachweis des gültigen Tollwutschutzes, die Kennzeichnug des Tieres mittels Transponder und die Dokumentation im EU-Heimtierpass. Für die Einreise ins jeweilige Land gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen. Folgende Länder fallen unter diese Regelung: Andorra, Island, Kroatien, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt Faröer, Grönland

Bei Wiedereinreise nach Deutschland aus Drittländern, die nicht Nachbarländer der EU sind, gelten teilweise ebenfalls die oben genannten Bedingungen(gelistet Drittländer Anhang II, Teil2) (z. B. Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Bosnien und Herzigowina). Für die Einreise in diese Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen.

 Bei einer Reise in sogenannte nicht gelistete Drittländer, zB Serbien, Türkei, ist die Einreise in die Länder meist unproblematisch. Dafür ist die Wiedereinreise in die EU bzw nach Deutschland erschwert. Für die Wiedereinreise ist eine Tollwuttiterbestimmung durch ein zugelassenes EU-Labor erforderlich. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen. Bis zur Einreise muss nach der Blutprobe eine Wartezeit von 3 Monaten eingehalten werden. Dies gilt nicht für Tiere die bereits vor Ausreise aus der EU einen positiven Tollwuttiter haben, der im EU-Pass vermerkt wurde. Eine Einreise ist nur an bestimmten Kontrollpunkten möglich.

Zur Sicherheit sollten bei Reisen in Drittländer bzw Wiedereinreise aus Drittländern nach Deutschland die genauen aktuellen Bestimmungen bei Konsulaten oder Botschaften erfragt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Tierarztpraxis Barbarastraße, Barbarastr. 50B, 46282 Dorsten  |  02362/9977331, info@tierarztpraxis-barbarastrasse.de