
Hundeführerschein
Photo: Wolf, Wildpark, Frankenhof
Nach dem Landeshundegesetz NRW § 11 müssen Halter von Hunden mit einer Schulterhöhe über 40cm oder einem Gewicht von mehr als 20kg einen so genannten Sachkundenachweis, umgangssprachlich auch "Hundeführerschein" genannt, ablegen. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der die Themengebiete Verhalten, Haltung, Gesundheit und Erziehung des Hundes, Rechtsfragen und Aspekte der Sicherheit beim Umgang mit dem Hund beinhaltet. Auf den schriftlichen Test folgt ein mündliches Gespräch mit dem Tierarzt.
Sie können den Sachkundenachweis nach § 11 Abs 3 bei uns in der Praxis ablegen.
Den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde(Pittbull, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Hunde deren Gefährlichkeit durch die Behörden festgestellt wurde) nach § 3 muss der Amtsveterinär, für Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen) der Amtsveterinär oder ein bestellter Gutachter abnehmen.
Wir empfeheln Ihnen sich auf den Test vorzubereiten. Hierzu gibt es veschiedene Bücher im Handel, z. B. das Buch "Der Hundeführerschein" von C. del Amo . Zudem sind Fragebögen und Antworten auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein bzw Westfalen-Lippe zu finden.
Landeshundegesetz NRW, www.lanv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Bitte vereinbaren Sie für den Sachkundenachweis einen Termin, damit Sie genügend Zeit für das Aufüllen der Fragebögen haben.